Der Anwaltsverein für den Landgerichtsberzirk Landau in der Pfalz e.V. kann auf ein mehr als 100-jähriges Bestehen zurückschauen. Der Landauer Anwaltsverein wurde 1899 gegründet, vermutlich unter der Mitwirkung von Friedrich Ludwig Norbert Mahla, der 1886 die Kanzlei von seinem Vater, Friedrich August Mahla übernommen hatte. Friedrich Ludwig Norbert Mahla war bayerischer Landtagsabgeordneter, Stadtrat und ab 1904 Oberbürgermeister der Stadt Landau.
In der Weimarer Republik gab es in Landau Durchschnitt 16 Anwälte. Als 1933 die Nationalsozialisten an die Macht kamen, forderte der damalige Ministerialdirektor Roland Freisler am 04.04.1933 den Deutschen Anwaltsverein ultimativ auf, unverzüglich in den Bund nationalsozialistischer deutscher Juristen überzuwechseln. Das war das Ende der freien Advokatur. Die „nicht arischen" Anwälte und diejenigen die mit „nicht Ariern" verheiratet waren, mussten ihren Beruf aufgeben. Die jüdischen Anwälte, Dr. Goldberg, Dr. Weil, Dr. Feibelmann verließen das Land. Das Einwohnerblatt von 1938 enthält keine jüdischen Anwälte mehr.
Nach dem Ende der Nazizeit gab es in Landau, in dem am 30.08.1946 durch Verordnung der französischen Besatzungsmacht geschaffenen Lande Rheinland-Pfalz, 14 Anwälte. Unter ihnen ist Frau Doktor Herta Zoller die erste Rechtsanwältin. In der Folgezeit hatten sich die Landauer Anwälte zunächst als nicht eingetragener Verein unter der Leitung von Herrn Rechtsanwalt Straub wieder zusammengefunden. Am 14.03.1983 gründeten 35 Anwälte den Anwaltsverein für den Landgerichtsbezirk Landau in der Pfalz e.V. Rechtsanwältinnen gab es damals in Landau keine.
Dies hat sich seither geändert. Der Landau Anwaltsverein ist gewachsen auf ca. 140 Mitglieder, ca. 25 % davon stellen die Anwältinnen. Der Verein wurde seit seiner Gründung bis zum Jahr 2004 geleitet durch den Vorsitzenden Herrn Justizrat Eberhard Pfeiffer, Landau, der seit 2004 Ehrenvorsitzender des Vereins ist.
Der Landauer Anwaltsverein ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins, der als Dachverband die örtlichen Anwaltsvereine unter sich vereinigt. Der satzungsgemäße Zweck des Vereins ist die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Belange der Rechtsanwälte des Vereins, einschließlich des Zusammenhalts der Vereinsmitglieder. Dies geschieht insbesondere durch gemeinsame Veranstaltungen mit Richtern und Staatsanwälten, der Ärztevereinigung und den vielfältigen Fortbildungen und geselligen Veranstaltungen.